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   VGH Bayern, 16.02.2011 - 6 ZB 10.1600   

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https://dejure.org/2011,67526
VGH Bayern, 16.02.2011 - 6 ZB 10.1600 (https://dejure.org/2011,67526)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.02.2011 - 6 ZB 10.1600 (https://dejure.org/2011,67526)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 6 ZB 10.1600 (https://dejure.org/2011,67526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; betriebsärztliches Gutachten; Aufklärungsmangel; Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.07.2009 - 2 B 30.09

    Streitwert, Beamtenrecht, Versetzung in den Ruhestand; Zeitpunkt der Versetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2011 - 6 ZB 10.1600
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47, § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2009 - 2 B 30.09.2009 - NVwZ-RR 2009, 823 f.).
  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2011 - 6 ZB 10.1600
    Das Verwaltungsgericht hat dem vorliegenden und als schlüssig angesehenen betriebsärztlichen Gutachten zu Recht einen besonderen Beweiswert zugesprochen; denn der Amts- oder Betriebsarzt kann einerseits aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung und andererseits aus der Kenntnis einer Vielzahl gleich oder ähnlich gelagerter Fälle besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung stellen (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2001 - 1 DB 8, 01 - BayVBl 2002, 345 f.; U.v. 11.10.2006 - 1 D 10.05 - NVwZ-RR 2008, 190/191 ).
  • BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2011 - 6 ZB 10.1600
    Das Verwaltungsgericht hat dem vorliegenden und als schlüssig angesehenen betriebsärztlichen Gutachten zu Recht einen besonderen Beweiswert zugesprochen; denn der Amts- oder Betriebsarzt kann einerseits aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung und andererseits aus der Kenntnis einer Vielzahl gleich oder ähnlich gelagerter Fälle besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung stellen (vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2001 - 1 DB 8, 01 - BayVBl 2002, 345 f.; U.v. 11.10.2006 - 1 D 10.05 - NVwZ-RR 2008, 190/191 ).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07

    Prüfungsverhältnis von kalkulatorischer und praktischer Überwälzbarkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2011 - 6 ZB 10.1600
    Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2007 - 9 B 15.07 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 ZB 09.1551
    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2011 - 6 ZB 10.1600
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 6 ZB 09.1551 - juris m.w.N.).
  • VG Augsburg, 02.05.2012 - Au 2 S 12.430

    Polizeibeamtin auf Probe; Entlassung wegen fehlender gesundheitlicher Eignung;

    Den Feststellungen der polizeiärztlichen Gutachten kommt in der Regel größerer Beweiswert zu als privatärztliche Bescheinigungen, da den Polizeiärzten hierfür ein spezieller zusätzlicher Sachverstand zu unterstellen ist, der einerseits auf der Kenntnis der Belange der öffentlichen Verwaltung, andererseits auf der Erfahrung in einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen beruht (BVerwG vom 15.2.2010 Az. 2 B 126.09 RdNrn. 16 ff.; vom 11.10.2006 NVwZ-RR 2008, 190; vom 8.3.2001 BayVBl 2002, 345; BayVGH vom 16.2.2011 Az. 6 ZB 10.1600 RdNr. 4; VG Ansbach vom 29.7.2008 Az. AN 1 K 05.4148 RdNr. 91; VG Augsburg vom 9.8.2011 Az. Au 2 S 11.556 RdNr. 26).
  • VGH Bayern, 30.01.2015 - 6 ZB 14.2249

    Straßenausbaubeitragsrecht; Entstehen der sachlichen Beitragspflichten;

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 16.2.2011 - 6 ZB 10.1600 - juris Rn. 3; B.v. 28.6.2010 - 6 ZB 09.1551 - juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 09.08.2011 - Au 2 S 11.556

    Landesbeamtenrecht; Polizeivollzugsbeamtin; Polizeidienstunfähigkeit;

    Den Feststellungen der polizeiärztlichen Gutachten kommt in aller Regel größerer Beweiswert zu als privatärztlichen Bescheinigungen, da den Polizeiärzten hierfür ein spezieller zusätzlicher Sachverstand zu unterstellen ist, der einerseits auf der Kenntnis der Belange der öffentlichen Verwaltung, andererseits auf der Erfahrung in einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen beruht (BVerwG vom 15.2.2010 Az. 2 B 126.09 RdNrn. 16 ff.; vom 11.10.2006 NVwZ-RR 2008, 190; vom 8.3.2001 BayVBl 2002, 345; BayVGH vom 16.2.2011 Az. 6 ZB 10.1600 RdNr. 4; VG Ansbach vom 29.7.2008 Az. AN 1 K 05.4148 RdNr. 91) .
  • VG Augsburg, 05.11.2020 - Au 2 K 19.1038

    Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit

    Den Feststellungen der polizeiärztlichen Gutachten kommt in aller Regel größerer Beweiswert zu als privatärztlichen Bescheinigungen, da den Polizeiärzten hierfür ein spezieller zusätzlicher Sachverstand zu unterstellen ist, der einerseits auf der Kenntnis der Belange der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes, andererseits auf der Erfahrung in einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen beruht (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.2.2010 - 2 B 126.09 - juris Rn. 16 ff.; BayVGH, B.v. 16.2.2011 - 6 ZB 10.1600 - juris Rn. 4; VG München, U.v. 4.12.2018 - M 5 K 18.3525 - juris Rn. 18; VG Ansbach, U.v. 29.7.2008 - AN 1 K 05.4148 - juris Rn. 91) .
  • VG Augsburg, 19.01.2012 - Au 2 K 10.664

    Landesbeamtenrecht; Polizeivollzugsbeamtin; Polizeidienstunfähigkeit; Dysthymia

    Den Feststellungen der polizeiärztlichen Gutachten kommt in aller Regel größerer Beweiswert zu als privatärztlichen Bescheinigungen, da den Polizeiärzten hierfür ein spezieller zusätzlicher Sachverstand zu unterstellen ist, der einerseits auf der Kenntnis der Belange der öffentlichen Verwaltung, andererseits auf der Erfahrung in einer Vielzahl von gleich oder ähnlich gelagerten Fällen beruht (BVerwG vom 15.2.2010 Az. 2 B 126.09 RdNrn. 16 ff.; vom 11.10.2006 NVwZ-RR 2008, 190; vom 8.3.2001 BayVBl 2002, 345; BayVGH vom 16.2.2011 Az. 6 ZB 10.1600 RdNr. 4; VG Ansbach vom 29.7.2008 Az. AN 1 K 05.04148 RdNr. 91).
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